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   RG, 07.10.1925 - I 383/24   

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https://dejure.org/1925,78
RG, 07.10.1925 - I 383/24 (https://dejure.org/1925,78)
RG, Entscheidung vom 07.10.1925 - I 383/24 (https://dejure.org/1925,78)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1925 - I 383/24 (https://dejure.org/1925,78)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen enthält die Benutzung eines nicht selbständig geschützten Teiles eines Kombinationspatents eine Patentverletzung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 111, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat aber schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof anerkannt, daß das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände gemäß § 6 PatG sich nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht, und daß daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend ist (RGZ 40, 78, 79; 111, 350, 352; RG GRUR 26, 163, 164; 36, 160, 163; 36, 236, 240; MuW 1924/25, 203; BGH GRUR 51, 452, 453 - Mülltonne II - BGHZ 2, 261, 265 [BGH 12.06.1951 - I ZR 75/50] - Tauchpumpensatz - Reimer a.a.O. § 6 PatG Anm, 60; Benkard a.a.O. § 6 PatG Rdn. 28, 29).
  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Soweit der Schraubstöpselentscheidung des Reichsgerichts (RGZ 111, 350) eine andere Beurteilung zu Grunde liegen sollte, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5

    Diese setzt nämlich nicht nur eine unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken voraus, sondern auch, daß das angepaßte Teil, mag es auch selbst nicht erfinderisch sein, doch in seiner erfindungsfunktionellen Gestalt sonst nicht vorkommt (vgl. RGZ 111, 350, 353; BGH GRUR 1959, 232, 234 - Förderrinne).
  • BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58

    Anmeldung einer Vorrichtung zum lotrechten Aufhängen von Landkarten und Bildern

    Die von der Revision noch herangezogenen Entscheidungen RGZ 111, 350 (Schraubstöpsel) und BGHZ 2, 387 (Mülltonne), die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von selbständigen Teilen einer geschützten Kombination befassen und eine von der vorliegenden abweichende Fallgestaltung betreffen, kommen gleichfalls hier nicht in Betracht.
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